Zweikammersystem
Ein Zweikammersystem ist eine Form der Organisation gesetzgebender Gewalt durch zwei Körperschaften. In demokratischen Bundesstaaten wird oftmals eine davon in direkter Wahl besetzt, die andere durch die Gliedstaaten oder etwa durch Vertreter des Adels. Zweck ist die Kontrolle der einen Kammer durch die andere und die Beteiligung bestimmter Gruppen an der Regierung.Kritikwürdig am Zweikammersystem ist, dass es dazu neigt, flexible Politik auszubremsen, da eine Kammer oftmals die andere blockieren kann, was gerade bei unterschiedlicher politischer Dominanz der Kammern der Fall ist. In Bundesstaaten werden zudem oft Bundesangelegenheiten in der Länderkammer ausgetragen, was einer Zweckentfremdung gleich kommt.
In Deutschland hat sich 2003 eine Kommision im Bundestag gegründet, die Reformen des Föderalismusses erarbeiten soll, auch um diese Nachteile zu beseitigen.






