Statutarstadt
Eine Statutarstadt (auch Stadt mit eigenem Statut bezeichnet) ist in Österreich eine Stadt mit eigenem Stadtrecht (Stadtstatut). In Österreich kann eine Stadt dies beantragen, wenn sie mehr als 20.000 Einwohner hat. Nach dem Landesgesetz und der Zustimmung der Bundesregierung wird ihr das Statut verliehen, wenn dadurch keine Landesinteressen gefährdet werden. Allerdings gibt es auch kleinere Statutarstädte, die ihr Recht bereits früher aus historischen Gründen bekamen.Die Aufgaben einer Statutarstadt sind neben der Gemeindeverwaltung auch die Bezirksverwaltung, somit beherbergt die Statutarstadt das Gemeindeamt (Magistrat) und die Bezirkshauptmannschaft.
Österreichs Statutarstädte mit eigenem Stadtstatut sind:
Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Leoben, Linz, Rust, Salzburg, St. Pölten, Steyr, Villach, Waidhofen an der Ybbs, Wels, Wien und Wiener Neustadt






