Regierungschef
Als Regierungschef wird umgangssprachlich das ranghöchste Amt einer Landesregierung oder Staatsregierung bezeichnet. Die korrekte Bezeichnung ist zum Beipiel:- Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
- Ministerpräsident des Bundeslandes Sachsen
- Regierender Bürgermeister von Berlin






