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Politisches System der Schweiz

Die Schweiz ist eine Willensnation, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit ist, ein Bundesstaat entstanden aus einem Staatenbund von unabhängigen Einzelstaaten (Kantonen). Von daher ist es verständlich, dass das politische System der Schweiz diejenigen, die dazu Ja gesagt haben - Volk und Kantone - besonders berücksichtigt. Das politische System der Schweiz beruht also auf zwei Eckpfeilern:

Die Schweizer Politik hat ihre eigene Terminologie: häufig gebrauchte Ausdrücke sind Initiative, Referendum, Motion, Petition, Postulat, Interpellation oder Vernehmlassung.

Table of contents
1 Legislative
2 Exekutive
3 Judikative
4 Föderalismus
5 Volksrechte
6 Weblinks

Legislative

Das Parlament (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern: Nationalrat und Ständerat tagen in der Regel getrennt. Alle Bundesbeschlüsse (Gesetze, Verordnungen) werden in beiden Kammern getrennt behandelt und müssen von beiden Kammern angenommen werden.

Weder Nationalrat noch Ständerat sind weisungsgebunden durch Kantone, Parteien oder andere Instanzen.

Das Schweizer Parlament ist ein Milizparlament - alle National- und Ständeräte haben neben ihrem Mandat noch einen Beruf.

Exekutive

Der Bundesrat ist die Schweizer Bundesregierung. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die den einzelnen Departmenten der Bundesverwaltung vorstehen. Der Bundesrat wird vom Parlament gewählt.

Gegenwärtige Mitglieder (ab Januar 2004):

Der Bundespräsident wird im alljährlichen Turnus aus dem Bundesrat gewählt und übt die Pflichten als Staatsoberhaupt neben seinen Pflichten als Departmentsvorsteher aus.

Siehe auch: Liste der Schweizer Bundespräsidenten

Judikative

Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitz in Lausanne und dem Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern.

Siehe auch: http://www.bger.ch/

Föderalismus

Der Schweizer Föderalismus hat zwei Elemente: Artikel 3 der Bundesverfassung lautet:
Art. 3 Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.

Volksrechte

Die wesentlichen Volksrechte der direkten Demokratie in der Schweiz sind die
Initiative und das Referendum.

Siehe auch: Initiative, Referendum, direkte Demokratie, Föderalismus, Volksentscheid, Demokratie, Bundesrat (Schweiz). Nationalrat (Schweiz) Bundesversammlung (Schweiz) Ständerat, Ständemehr

Weblinks




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