Liste der österreichischen KFZ-Kennzeichen
KFZ-Kennzeichen wurden in Österreich vergleichsweise spät, nämlich erst 1905 eingeführt. Diese waren an jedem Auto und Motorrad vorne und hinten anzubringen. Sie waren weiß mit schwarzer Schrift und bestanden aus einem Kennbuchstaben für das jeweilige Kronland und einer maximal dreistelligen Zahl. Wenn diese nicht ausreichte, wurden römische Zahlen verwendet.Siehe auch: Internationale Kraftfahrzeugkennzeichen, KFZ-Kennzeichen aus anderen Ländern
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2 Österreichische KFZ-Kennzeichen 1947-1990 3 Österreichische KFZ-Kennzeichen seit 1990 |
Österreichische KFZ-Kennzeichen 1905-1947
Diese Bezeichnungen blieben auch nach dem Zusammenbruch der Monarchie bestehen, sofern es sich auf Österreich bezog.
1930 trat jedoch eine Kraftfahrverordnung in Kraft. Die Schilder waren nun weiß auf schwarz, auf den Buchstaben (der nach einem anderen System vergeben wurde), musste eine arabische Zahl folgen.
1939, nach dem Verlust der Eigenstaatlichkeit, wurden die deutschen Tafeln mit neuen Kennbuchstaben (z.B. W für Wien, Nd für Niederösterreich, damals Niederdonau genannt) eingeführt. (s. KFZ-Kennzeichen (Deutschland))
Ab 1947 wurden wieder Tafeln in der früheren Form ausgegeben, allerdings mit neuen Länderkennzeichen. Bestimmte Nummerngruppen wurden auch speziellen Fahrzeugen (Taxis, Autobussen, Gemeindefahrzeugen) zugeteilt.
Österreichische KFZ-Kennzeichen 1947-1990
Die ersten Ziffern bis zum Punkt zeigten den politischen Bezirk an.
Die Tafeln waren wie früher schwarz mit weißen Buchstaben.
Abweichend davon hatten Anhänger einen roten Rand um den schwarzen Grund und Mopeds eine kleine rote Tafel mit weißen Buchstaben.
Auch die anderen Farben (Siehe unten) gab es schon.
Diese Zahlen werden noch heute bei vielen Institutionen oder Verwaltungen als Bezirkskennziffer verwendet (z.Bsp.Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkassa)
Seit 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennzeichen zugewiesen:
Im Jahre 1988 wurden neue KFZ-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1990 ausgegeben wurden. Neben optischen Änderungen (schwarze Schrift auf weißem Grund anstatt weiße Schrift auf schwarzem Grund), wurde auch das Nummerierungssystem geändert. Anstatt des ersten Buchstaben des jeweiligen Bundeslandes und einer sechstelligen Nummer (Beispiel: O-925.101 für ein oberösterreichisches KFZ-Kennzeichen), wird nun jedes KFZ durch eine Kennung des Berzirks und eine Kombination aus Buchstaben und Nummern identifiziert (Beispiel: KI 42KB für ein KFZ-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf/Krems.
Ist die Kennung die eines Bezirkes, so ist nach der Kennung noch das jeweilige Landeswappen als Trennung zur eigentlichen Nummer. In den Fällen wie Polizei etc. ist diese Trennung ein Bindestrich.
Mopeds und Leichtfahrzeuge haben nur hinten eine kleine rote Nummertafel mit weißer Schrift. Das Nummerschema ist das gleiche wie bei den anderen Fahrzeugen.
Schon vor dem 1.7.2003 gab es die blauen Feldern als Aufkleber. Sie waren zwar nicht erlaubt, wurden aber geduldet.
In Niederösterreich war dies:
zu diesen Zahlen konnten jeweils 30 und 100 dazugezählt werden.
So war für Mödling 14, 44, 74 bzw. 114 oder 244 möglich
Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulate nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.Österreichische KFZ-Kennzeichen seit 1990
Seit 1.Juli 2003 hat das Kennzeichen auch, wie in vielen anderen EU-Staaten das blaue Feld mit den gelben Sternen und einem weissen "A". Allerdings ist dieses Kennzeichen derzeit nur in der EU selbst gültig. In den anderen Staaten ist das ovale Zusatzkennzeichen mit "A" notwendig. Alte Kennzeichen sind weiter gültig. Bei Ummeldungen müssen sie aber getauscht werden.Wunschkennzeichen
In Österreich sind so genannte Wunschkennzeichen möglich, bei denen der Fahrzeughalter eine beliebige Zeichenkombination mit fünf oder weniger Zeichen als Kennzeichen beantragen kann. Dieser Zeichenkombination muss eine (mindestens einstellige) Nummer nachgestellt werden, die ebenfalls frei gewählt werden kann. Sie werden allerdings nur einmal vergeben (Fahrzeuge müssen eindeutig identifizierbar sein), gelten für maximal 15 Jahre und können dann neuerlich 15 Jahre verlängert werden. Eine Genehmigung für ein Wunschkennzeichen ist nicht übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden.
Die Kennung des Bezirksortes bleibt davon unberührt (Beispiel: GM HANS1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden)
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Die auf die Zahl folgende Buchstabenkombination kann für bestimmte Verwendungsgruppen vergeben werden:
- BE Bestattung
- EW Elektrizitätswerke
- FW Feuerwehr
- GT Gewerbliche Güterbeförderung
- GW Gaswerke
- KT Kleintransporter
- LO Linienomnibusse
- MA Magistratsabteilung
- MW Mietwagen
- RD Rettungsdienst
- TX Taxi
- VB Verkehrsbetriebe
Andersfärbige Kennzeichen
Zusätzlich zu den Standardkennzeichen gibt es noch andersfärbige Kennzeichen:- blau für Probefahrten
- grün für Überstellungsfahrten
- rot
Fälschlicherweise glaubt man oft, dass man Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf öffentlichen Flächen abstellen darf. Dies ist aber nur mit Ausnahmegehmigung, die man vor allem in Städten kaum bekommt, erlaubt.
Zusätzlich zum Kennzeichen müssen die Kraftfahrzeuge das Pickerl als Prüfplakette aufgeklebt haben, das die Daten der Überprüfung ausweist.






