Legislative
simple:Legislature von lat. lex, legis: Das GesetzDie Legislative ist in einer Demokratie eine der drei unabhängigen Gewalten neben Exekutive (Vollziehung) und Judikative oder Justiz (Rechtsprechung).
Sie ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive. In einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung steht die Legislative dem Parlament zu.
In der Bundesrepublik Deutschland bilden der Bundestag und Bundesrat sowie die Länderparlamente die Legislative.
In der Schweiz bilden der Nationalrat und der Ständerat die Legislative.
In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative.
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