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Kreisstadt

Eine Kreisstadt ist der Hauptort eines Landkreises. Es finden sich dort meist das Landratsamt ("Kreissitz") und andere zentrale Einrichtungen des Landkreises.

Doch muss die "Kreisstadt" nicht unbedingt das Stadtrecht haben. Vor der Kreisreform gab es vor allem in Bayern "Kreisstädte", die keine "Städte" im eigentlichen Wortsinn waren, z.B. Wegscheid, Roding, Illertissen. Diese Kreissitze waren allenfalls Marktgemeinden. Die heutigen 323 Kreissitze in Deutschland tragen jedoch nahezu alle die Bezeichnung "Stadt". Lediglich Garmisch-Partenkirchen hat kein Stadtrecht, sondern ist nur Marktgemeinde.

Einige der Landkreise in Deutschland haben keine Kreisstadt im eigentlichen Sinne. Ihre zentralen Einrichtungen sind entweder auf mehrere Orte im Kreis verteilt oder befinden sich in einer benachbarten kreisfreien Stadt (Stadtkreis).
Bsp.: Landkreis Karlsruhe: Das Landratsamt befindet sich im Stadtkreis Karlsruhe.

zentrale Einrichtungen eines Landkreises sind u.a.:

Vom Begriff Kreisstadt ist der besondere Rechtsbegriff Große Kreisstadt zu unterscheiden. Eine Große Kreisstadt muss nicht automatisch Kreisstadt sein.
Bsp.: Große Kreisstadt Backnang im Rems-Murr-Kreis: Kreisstadt des Rems-Murr-Kreises ist jedoch Waiblingen.


Siehe auch:



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