Italiener
Italiener sind- juristisch Menschen italienischer Staatsbürgerschaft. Diese wird vom italienischen Staat nach den in Italien geltenden Gesetzen verliehen.
- ethnologisch die dem italienischen Volk Zugehörigen. So nennt man z.B. in Deutschland bestimmte Volksgruppen (auch mit weitgehend "deutschem" Staatsbürgerschaftsanteil) mit ihrem Ethnonym.
- eine Hühnerrasse, siehe Italiener (Huhn)
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