Erfindung
Erfindungen sind besondere, nicht auf der Hand liegende, materielle Konstrukte oder Verfahren, die neue und nützliche Anwendungen ermöglichen.
Erfunden werden sie von Erfindern.
Eine patentfähige Erfindung ist eine
- gewerblich anwendbare,
- neue,
- nicht naheliegende Lehre zum
- technischen Handeln, das heißt
- eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs
- eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs
Grundsätzlich wird ein Patent auf ein Produkt für 20 Jahre limitiert vergeben, um "dem Erfinder Wohlstand für seine Erfindung zuzusichern", bevor das Produkt von jedem (nach)produziert werden kann.
Im Gegensatz dazu stehen Entdeckungen, also das Auffinden etwas schon dagewesenden, die nicht patentierbar sind. Ebensowenig sind wissenschaftliche Theorien oder mathematische Modelle als Erfindungen zu sehen. Software-Patente sind (laut dieser Definition) keine patentfähigen Erfindungen.
siehe auch: Liste bedeutender Erfindungen






