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Diskriminierung

Der Begriff Diskriminierung (v.lat.: discriminare trennen) bezeichnet:

Table of contents
1 Soziale Diskriminierung
2 Positive Diskriminierung
3 Rolle des Staates
4 Literatur

Soziale Diskriminierung

Im engeren Sinne versteht man unter Diskriminierung die Benachteiligung von Gruppen (zumeist Minderheiten) aufgrund von willkürlichen Merkmalen wie Herkunft, ethnischer, politischer oder religiöser Zugehörigkeit, sozialen Gewohnheiten, sexuellenuellen Neigungen, Sprachen, Geschlecht oder äußerlichen Merkmalen wie Haut- oder Augenfarbe. Sie steht dem elementaren Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen entgegen.

Diese Benachteiligung kann in Einschränkungen in jeglichen Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, Einschränkung der Freizügigkeit, Einschränkungen bei Ausbildung, Berufsausübung oder Entgelt.

Im Interessenkonflikt zwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z. B. Rauchern und Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden) Einschränkung der Selbstbestimmung und dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt. Es besteht auch ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflicht und der Einschränkung der Religionsausübung an der Schule.

Positive Diskriminierung

Unter positiver Diskriminierung versteht man eine bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich von bestehenden Nachteilen. (z. B. Quotenregelungen für Frauen, erleichterter Zugang zu Universitäten für Schwarze in Amerika).

Rolle des Staates

In den meisten Staaten der Neuzeit wird es als eine Grundaufgaben des Staates betrachtet, seine Bürger beziehungsweise Einwohner vor Diskriminierung zu schützen. Es bestehen Gesetze zur Vermeidung von Diskriminierung.

Dennoch kommt Diskriminierung in allen Staaten in den unterschiedlichsten Formen vor.

In zahlreichen Staaten wird jedoch eine systematische Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen staatlich organisiert und mittels der Gesetzgebung festgeschrieben. In diesen Fälle erhofft sich zumeist eine herrschende Gesellschaftsgruppe Vorteile von einer solchen Diskriminierung, oder sie nimmt die Nachteile für die Minderheiten billigend in Kauf. Die Diskriminierung kann aktiv geschehen z. B.:

Oder sie kann sich durch die bewusste Unterlassung geeigneter Gegenmaßnahmen ergeben, z. B.: Das Gegenteil von Diskriminierung ist die aktive Integration (svw. Einbeziehung), bei der Benachteiligungen für ausgegrenzte Personen oder Personengruppen durch gezielte Erleichterungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben (Ausbildung, Arbeit, Kultur, ...) verringert oder verhindert werden sollen. z. B.:

Literatur

Siehe auch:



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