Bundesland
Bundesland ist eine Bezeichnung eines Gliedstaates in einem Bundesstaat. Die Bezeichnung wird insbesondere für die Gliedstaaten von Österreich und Deutschland gebraucht. "Bundesland" ist im eigentlichen Sinn eine irreführende Bezeichnung, da es die Zugehörigkeit der Länder zum Bund unterstreicht und damit deren Eigenstaatlichlichkeit nicht ausreichend betont. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung für die Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland ist daher "Länder".
Andere Bezeichnungen für föderale Einheiten sind Staat oder Kantone. Im Bundesstaat Belgien bezeichnet man die Bundesländer als Regionen, in Russland als "Subjekte", bei denen es unterschiedliche Abstufungen nach dem Grad der Autonomie gibt (siehe hierzu asymmetrischer Föderalismus, Verwaltungsgliederung Russlands).
Länder in Deutschland
- Land Baden-Württemberg
- Freistaat Bayern
- Land Berlin (Stadtstaat)
- Land Brandenburg
- Freie Hansestadt Bremen (Stadtstaat)
- Freie und Hansestadt Hamburg (Stadtstaat)
- Land Hessen
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Land Niedersachsen
- Land Nordrhein-Westfalen
- Land Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Freistaat Sachsen
- Land Sachsen-Anhalt
- Land Schleswig-Holstein
- Freistaat Thüringen
Weitere Gliederung
Die Staatstaaten Berlin und Hamburg bilden rechtlich gesehen jeweils nur eine Stadt. Sie sind - was den Begriff Gemeinde anbelangt - daher nicht weiter untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Bundesland Bremen besteht aus den Stadtkreisen Bremen und Bremerhaven. In den übrigen Bundesländern gibt es folgende weitere Verwaltungsgliederung:
- Regierungsbezirke: Die großen Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (seit 2000 jedoch aufgelöst), Sachsen und Sachsen-Anhalt sind in Verwaltungsregionen bzw. Regierungsbezirke unterteilt.
- Landkreise: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit insgesamt 323 Landkreise in Deutschland. Hinzu kommen die 117 kreisfreien Städte (incl. der beiden Stadtkreise in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreis selbst übernehmen, insofern einen eigenen "Kreis" bilden und daher auch als Stadtkreise bezeichnet werden.
- Kommunalverbände: In einigen Bundesländern gibt es als "Zwischenstufe" der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Bundesland auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband.
- Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten Verwaltungseinheiten. In Deutschland gibt es derzeit 13.423 Gemeinden und gemeindefreie Gebiete (Stand: 31.12.2002). "Städte" sind i.d.R. Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung "Stadt" führen dürfen (vgl. Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war damals meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (z.B. eigene Steuern) oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen aufgrund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Bundesland wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt).
Geschichte
Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:
- Amerikanische Besatzungszone: Bayern, Hessen, Württemberg-Baden, Bremen
- Britische Besatzungszone: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg
- Französische Besatzungszone: Württemberg-Hohenzollern, Rheinland-Pfalz, Baden
- Sowjetische Besatzungszone: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg
- Berlin stand zunächst unter dem Viermächtestatut.
1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt. Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR aufgelöst; an ihre Stelle traten 14 Bezirke.
1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.
1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG und damit verbunden eine Reduzierung der Zahl der Bundesländer wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht.
(Anmerkung: Berlin [West] hatte stets einen Sonderstatus und war offiziell kein Bestandteil der Bundesrepublik.)
Bundesländer in Österreich
- Burgenland
- Kärnten
- Niederösterreich
- Oberösterreich
- Salzburg
- Steiermark
- Tirol
- Vorarlberg
- Wien
