Bundeskanzler (Deutschland)
Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung und bestimmt die Richtlinien ihrer Politik. Der Bundeskanzler hat die Richtlinienkompetenz und bestimmt die Eckwerte, an denen die Bundesminister die Leitung ihrer Ministerien ausrichten müssen.
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2 Deutsche Bundeskanzler seit 1949 3 Weblinks |
Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten mit absoluter Mehrheit der Sitze gewählt (Kanzlermehrheit), falls das Amt vakant ist (Zusammentritt eines neuen Bundestages, Tod, Rücktritt oder Amtsunfähigkeit des Bundeskanzlers). Gelingt dies nicht, so hat der Bundestag zwei Wochen Zeit mit absoluter Mehrheit einen Bundeskanzler zu wählen. Sollte auch in dieser Zeit niemand gewählt werden, findet ein Wahlgang statt, bei dem gewählt ist, wer die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann. Der Bundespräsident muss einen mit absoluter Mehrheit gewählten zum Bundeskanzler ernennen, einen mit relativer Mehrheit gewählten kann er ernennen, oder aber den Bundestag auflösen.
Der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten nach der Wahl vereidigt. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt oder entlassen. Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden sie die Bundesregierung.
Der Bundeskanzler kann in Deutschland nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden oder seinerseits die Vertrauensfrage stellen.
Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar
Wahl
Im Verteidigungsfall hat der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte, über die sonst der Verteidigungsminister verfügt.
Deutsche Bundeskanzler seit 1949
Weblinks
Siehe auch:
Kanzler, Vizekanzler






