Bundesgesetzblatt
Das Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und durch den Bundesanzeiger Verlag erstellt und versandt.Das Bundesgesetzblatt erscheint seit der Verkündung des Grundgesetzes (BGBl. 1949, S. 1) und ist damit Nachfolger des von 1871 bis 1945 herausgegebenen Reichsgesetzblattes. Seit 1951 wird es in zwei Teilen herausgegeben. Ein dritter Teil enthält das fortgeltende Bundesrecht, das vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bereits galt. Die Teile werden in römischen Ziffern angegeben.
Der erste Teil des BGBl. verkündet Bundesgesetze, Bundesverordnungen, Zuständigkeitsentscheidungen nach Art. 129 Abs. 1 GG, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 Abs. 2 S. 1 BVerfGG sowie die Anordnungen und Erlasse des Bundespräsidenten und Geschäftsordnungen des Bundestages und des Bundesrates. Andere Bekanntmachungen nur soweit sie gesetzlich vorgesehen sind.
Das in Deutschland geltende Völkerrecht - Übereinkommen und Verträge - wird in Teil II verkündet. Daneben werden auch Vorschriften über das Zollwesen verkündet.Teil I
Teil II






